Vorbereitungslehrgang auf die IHK Sachkundeprüfung nach § 34a GewO:
Sie werden verantwortungsvoll und kompetent ausgebildet, um Objekte, Personen und Werte umfassenden schützen zu können. Aufgrund der Ausbildung können Sicherheitsmitarbeiter Gefährdungspotenziale objektiv einschätzen. Dies ist wichtig, damit im Falle einer Gefährdung richtig gehandelt werden kann, damit Schutz und Sicherheit geboten werden. Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss an einer Sachkundeprüfung oder Unterrichtung teilgenommen haben.
Eine Sachkundeprüfung ist für folgende Tätigkeitsbereiche vorgeschrieben:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
- Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
Seit Dezember 2016 wurde die Sachkundepflicht um folgende Bereiche erweitert:
- Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)
- Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)
Für die übrigen Tätigkeiten reicht in der Regel die Teilnahme an einer Unterrichtung aus. Entscheidend ist aber, wie die Gewerbeämter die einzelnen Tätigkeiten zuordnen. Die Industrie- und Handelskammern haben hier nur eine beratende Funktion.
Die Vorbereitungskurse finden in den Schlungsräumen in Giebelstadt mit maximal 12 Teilnehmern statt
Die nächsten Termine:
- 04.09 bis 29.09.2023
- 09.10. bis 06.11.202
Preis und Fördermöglichkeiten auf Anfrage
Zertifiziertes Ausbildungszentrum für private Sicherheit Köhler
Von-Richthofen Straße 3
97232 Giebelstadt
Telefon: 0151/ 5 40 56 829
www.private-sicherheit-koehler.de